Neben dem Versammlungsgesetz (insbesondere Waffen-, Schutzwaffen-, Vermummungs- und Uniformierungsverbot) werden für die Teilnehmer der Göppinger Straße der Demokratie am 12.10.2013 die folgenden Auflagen der Versammlungsbehörde gelten:
KEINE HUNDE
Das Mitführen von Hunden ist während der gesamten versammlungsrechtlichen Veranstaltung verboten.
KEIN ALKOHOL
Während der gesamten Veranstaltung ist es untersagt, alkoholische Getränke zu konsumieren oder mitzuführen.
KEINE GLASFLASCHEN
Glasflaschen, egal welchen Inhalts, dürfen während der gesamten Versammlung nicht mitgeführt werden.
BESCHRÄNKUNGEN BEI TRANSPARENTEN / FAHNEN / SCHILDERN
Bei der Versammlung bzw. dem Aufzug mitgeführte Transparente / Fahnen / Trageschilder dürfen nur an Stangen mit einer maximalen Länge bis 2 m angebracht sein. Der Durchmesser von an Transparenten, Fahnen oder Trageschildern angebrachten Stangen darf maximal 2 cm und an Kanthölzern eine maximale Kantenlänge von 2 cm x 2 cm betragen. Das Mitführen von Metallstangen ist untersagt. Transparente und Trageschilder müssen auf flexiblen Trägermaterialien aufgebracht sein bzw. aus diesen bestehen. Die Länge der mitgeführten Transparente darf 3,50 m nicht überschreiten. Des Weiteren ist ein Verknoten von Transparenten untersagt. Ferner dürfen Transparente nicht so aufgespannt oder gehalten werden, dass sie als Sichtschutz für die Versammlungsteilnehmer-/innen dienen können, d.h. dass durch sie der Träger und unmittelbar hinter dem Transparent stehende Personen verdeckt werden. Die Stangen dürfen nur aus Weichholz oder Kunststoff bestehen.
POLIZEI, FEUERWEHR UND RETTUNGSDIENST
Den Weisungen der Polizei ist Folge zu leisten. Fahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes ist die An- und Durchfahrt über die gesamte Veranstaltungsdauer zu gewährleisten.
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