Das Amtsgericht Göppingen hat einen 20-jährigen Göppinger zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Der „autonome Nationalist“ hatte im Januar mit einem Dutzend Gesinnungsgenossen in Göppingen gegen den Neujahrsempfang der Partei der Linken demonstriert.

Das Amtsgericht Göppingen hat einen 20-jährigen Göppinger zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Der „autonome Nationalist“ hatte im Januar mit einem Dutzend Gesinnungsgenossen in Göppingen gegen den Neujahrsempfang der Partei der Linken demonstriert. Da die Kundgebung nicht angemeldet war, hat Richter Wolfgang Rometsch den bereits mehrfach vorbestraften Angeklagten zu der Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt. Der Angeklagte hatte versucht, die Störung der Versammlung der Linken als „Spontandemonstration“ zu rechtfertigen. Laut Versammlungsgesetz müssen Demonstrationen 48 Stunden vorher angemeldet werden, erläuterte Richter Rometsch. Zugelassen seien aber spontane Kundgebungen, mit denen Demonstranten auf neue Situationen reagieren können. Diese Ausnahme ließ der Richter in diesem Fall nicht gelten. Der Angeklagte habe erst telefonisch beim Ordnungsamt die „Spontandemonstration“ angemeldet, als der Linken-Stadtrat Christian Stähle wegen der Störer die Polizei alarmierte. Gegen den spontanen Charakter der Demo spreche auch, dass die „Nationalisten“ Transparente und ein Megafon bei sich hatten, erläutert Rometsch. Der Richter sieht die Auftritte der Rechtsradikalen in Göppingen in einer unrühmlichen Tradition stehen. Er erinnert sich an ähnliche Vorkommnisse aus den Jahren 1998 und 2006.

Quelle: Südwest-Presse